Nachtspeicheröfen
sind elektrische Speicherheizgeräte die hauptsächlich in den 50er und 60er Jahren, als Alternativen zu Öl- und Kohleöfen, eingebaut wurden. Aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit stellen jetzt aber viele Haushalte ihre Heizung auf energiesparendere Systeme um.
Bis Ende der 70er Jahre wurde in vielen Nachtspeicheröfen asbesthaltige Bauteile verwendet. Diese sollten deshalb nur von sachkundigen Firmen zerlegt werden da ansonsten die Gefahr besteht, dass Asbestfasern unkontrolliert freigesetzt werden und die Wohnung kontaminieren.
Aber auch asbestfreie Nachtspeicheröfen sollten nur über zugelassene Fachfirmen entsorgt werden. Denn deren Speichersteine sind – wie die von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen auch – in der Regel mit Chrom (IV) belastet. Chrom (IV) wird als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft und ist seit 2006 in Elektrogeräten verboten. Zum Teil ist die Belastung so hoch, dass die Steine nicht einmal auf der Deponie in Wiefels entsorgt werden können.
Entsorgung
Aufgrund der Schadstoffbelastungen der Nachtspeicheröfen werden diese im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels nicht angenommen. Der Ausbau und die Entsorgung muss über sachkundige Firmen erfolgen